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Das Europäische Parlament ist eines der Organe der Europäischen Union und wird seit 1979 alle fünf Jahre in allgemeinen, freien und geheimen Europawahlen direkt gewählt. Es ist die demokratische Vertretung von 374 Millionen europäischen Bürgern, nach der EU-Osterweiterung 2004 wird es von 450 Millionen Menschen gewählt. Die in den Mitgliedstaaten bestehenden politischen Strukturen spiegeln sich auch in den politischen Fraktionen auf Ebene des Europäischen Parlaments wider. Es gibt sieben Fraktionen sowie eine Reihe von fraktionslosen Abgeordneten. In ihren Heimatländern sind die Abgeordneten Mitglied in über 100 verschiedenen Parteien. Insgesamt weist das Europäische Parlament derzeit 626 Sitze auf (nach der Erweiterung im Mai 2004 732 Sitze).
Das Parlament hat drei wesentliche Aufgaben:
Insgesamt hat das Parlament seit seiner Gründung wesentliche Kompetenzen hinzu gewonnen, dies ist aber in der Öffentlichkeit wenig bekannt. Es ist nicht oder nur am Rande Gegenstand von Lehrplänen und wird oft auch in den Medien nicht richtig dargestellt, wohl auch deshalb, weil die Situation so komplex ist.
Da die Mitgliedstaaten der EG diese Kompetenzen übertragen haben, die nun "im fernen Brüssel oder Straßburg" wahrgenommen werden, sprechen Kritiker auch vom Demokratiedefizit der EU. Der aktuelle Entwurf der Europäischen Verfassung sieht zwar eine Ausweitung der Rechte des Parlaments vor, er sieht aber auch eine Ausweitung der Befungnisse der Kommission und des Rates(z.B. betreffs dem Aubschluß von internationalen Veträgen wie TRIPS und GATS) vor, weswegen sich die Lage nicht verbessert, sondern teilweise sogar weiter verschärft.
Das Europäische Parlament hat zur Zeit 626 Mitglieder, sie verteilen sich auf sieben Fraktionen. 31 Mitglieder sind fraktionslos.
Das Europäische Parlament ist hervorgegangen aus der Parlamentarischen Versammlung der EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), gegründet 1952, zu der 1957 die in den Römischen Verträgen gegründete Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) hinzukamen.
Sitz des Europäschen Parlaments ist Straßburg. Dort finden auch zwölf viertägige Sitzungen im Jahr statt. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen außerdem auch in Brüssel, wo auch kürzere Plenarsitzungen stattfinden. In Luxemburg haben das Generalsekretariat und dessen Dienststellen seinen Sitz, hier arbeiten vor allem die Übersetzer und sitzungsferne Verwaltungsdienste.
Warum diese drei Orte?
Als symbolischer Sitz wurde sofort nach der Gründung Straßburg festgelegt. Es symbolisiert die deutsch-französische Aussöhnung nach dem Krieg. Weil es keine Büroflächen gab, wurden die Dienste zunächst in Luxemburg angesiedelt. Doch mit Gründung der EWG 1958 wurde Brüssel als Sitz der Europäischen Kommission bestimmt. Deshalb entwickelte es sich so, dass die Ausschüsse dort tagten. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde Straßburg als Sitz endgültig bestätigt, diese Klausel wurde im Vertrag von Amsterdam bekräftigt und fehlt auch im aktuell gültigen Vertrag von Nizza nicht.
Die Gebäude, die das Parlament in den jeweiligen Städten nutzt, wurden von den entsprechenden Staaten gebaut. Das Parlament versucht, sie an den Tagen, an denen sie nicht für Sitzungen gebraucht werden, zu vermieten. Auch der Europäische Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz in den Gebäuden in Straßburg.
Ende März 2004 warf der fraktionslose Abgeordnete Hans-Peter Martin den EU-Parlamentariern Bereicherung vor. Er habe 7.200 Fälle registriert, in denen Abgeordnete ungerechtfertigt Sitzungstagegelder kassiert hätten. In einer gemeinsamen Pressekonferenz der europäischen Spitzenpolitiker aller Fraktionen am 30. März 2004 bezeichnete der CDU-Politiker Hans-Gert Pöttering die Äußerungen Martins als unhaltbar und ungerechtfertigt: Zwar wird eine Reform der EU-Parlamentarier-Bezüge von Vielen begrüßt, doch besonders das populistische Vorgehen Martins stieß auf einhellige Ablehnung. Der Parlamentspräsident Pat Cox hätte eine interne Behandlung begrüßt, wird den Vorwürfen aber nachgehen.
Das Europaparlament wird alle 5 Jahre gewählt. Die nächste Wahl findet vom 10. bis 13. Juni 2004 in allen 25 Mitgliedsstaaten statt. Die Abgeordneten spiegeln nicht alle Wählerstimmen gleich wider, kleine Staaten haben überproportional viele Abgeordnete während große Staaten, insbesondere Deutschland, unterproportional berücksichtigt worden sind. Das ändert sich durch die Osterweiterung am 1. Mai. Deutschland wird weiter das Land mit den meisten Mandaten(99) sein, und muß um Gegensatz zu den anderen Nationen keine Mandate an die designierten Abgeordneten der Beitrittsstaaten abgeben.
Siehe auch: Europäische Union, Rat der Europäischen Union
Demokratie und Legitimation der EU:
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